Das Vergaberecht hat sich 2026 an mehreren Stellen gleichzeitig verändert. Neue Wertgrenzen, das seit 1. Juli geltende Vergabebeschleunigungsgesetz, das Bundestariftreuegesetz und die laufende EU-Vergaberechtsreform verändern den Vergabealltag in Vergabestellen und Fachbereichen. Mit den gestiegenen Wertgrenzen rückt auch die Prüfung der Binnenmarktrelevanz stärker in den Fokus, denn bei grenzüberschreitendem Interesse gilt EU-Primärrecht unabhängig von nationalen Schwellenwerten.
Dieses Whitepaper ordnet die Neuerungen strukturiert ein. Es zeigt, welche Regeln bereits gelten, welche noch bevorstehen und was das konkret für die tägliche Arbeit bedeutet.
Vergabestellen, Beschaffungsverantwortliche und Bedarfsträger in Kommunen, Landesbehörden und öffentlichen Einrichtungen finden hier die rechtliche Einordnung für ihre tägliche Praxis.